Im Dezernat für Digitale Transformation und Prozessorganisation ist die folgende Position zu besetzen:
Chief Information Security Officer (CISO) (m/w/d)
Kennziffer: Tech26155
Die Universität Bielefeld steht für exzellente Forschung, innovative Lehre und eine leistungsfähige digitale Infrastruktur. Informationssicherheit ist dabei eine zentrale Voraussetzung für den Schutz sensibler Daten, die Verlässlichkeit von IT-Systemen und das Vertrauen unserer internen und externen Partner*innen. Als Chief Information Security Officer (CISO) übernehmen Sie eine Schlüsselrolle bei der strategischen Weiterentwicklung und Steuerung des Informationssicherheitsmanagementsystems. Sie beraten die Universitätsleitung sowie Fakultäten und Einrichtungen in allen Fragen der Informationssicherheit, entwickeln verbindliche Regelwerke und fördern eine nachhaltige Sicherheitskultur in der gesamten Organisation. Damit leisten Sie einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit der universitären Informationen. Die Position ist organisatorisch der Abteilung für Datenschutz- und Informationssicherheitsmanagement im Dezernat für Digitale Transformation und Prozessorganisation zugeordnet. Sie berichten unmittelbar an den Kanzler sowie an das für Digitalisierung zuständige Prorektorat und agieren in Ihrer fachlichen Verantwortung unabhängig.
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Bewerbungsfrist: 20.08.2026
Kontakt
Frank Klapper
0521 106-4910
frank.klapper@uni-bielefeld.de
Anschrift
Universität Bielefeld
Dezernat Personalservices
Ann-Christin Gellrich
Postfach 10 01 31
33501 Bielefeld
Die Universität Bielefeld ist für ihre Erfolge in der Gleichstellung mehrfach ausgezeichnet und als familienfreundliche Hochschule zertifiziert. Sie freut sich über Bewerbungen von Frauen. Dies gilt im besonderen Maße im wissenschaftlichen Bereich sowie in Technik, IT und Handwerk. Bewerbungen von geeigneten schwerbehinderten oder ihnen gleichgestellten behinderten Menschen sind ausdrücklich erwünscht.
An der Universität Bielefeld werden Stellenbesetzungen auf Wunsch grundsätzlich auch mit reduzierter Arbeitszeit vorgenommen, soweit nicht im Einzelfall zwingende dienstliche Gründe entgegenstehen.
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